Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Unterstützung für die Geschädigten bereit, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni 2024 erhebliche Schäden erlitten haben.
Für weitere Informationen und zur Antragseite des Landratsamtes klicken Sie bitte auf folgenden Link:https://www.landratsamt-dachau.de/landkreis-kultur-tourismus/landkreis/hochwasser-2024/
Bitte beachten Sie, dass wir keine Beratungen durchführen können.
Falls Sie eine Beratung benötigen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt Dachau.
Wir unterstützen Sie gerne, indem Sie ihren ausgefüllten Antrag in unseren Rathaus-Briefkasten einwerfen und wir diesen für Sie ans Landratsamt Dachau weiterleiten zur schnelleren Bearbeitung als auf dem Postweg.
Falls keine Möglichkeit besteht den Antrag selber auszudrucken, erhalten Sie bei uns im Rathaus den Vordruck.
Hinweis:
Bei der Schadenhöhe ist eine konkrete, ggf. sehr grob geschätzte Summe einzutragen (Es ist nicht ausreichend, wenn man „nicht abschätzbar“ einträgt!) Bei den Anträgen auf die Soforthilfe „Ölschaden an Gebäuden“ wird gem. Soforthilferichtlinie ein Kostenvoranschlag (vgl. Ziff. 3 Lit. B der Richtlinie) benötigt.