Öffentliche Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans „Biberbach – Kinderhaus und Schützenheim“, § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).
Weitere Informationen können nachfolgenden Bekanntmachungen entnommen werden:
Öffentliche Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans „Biberbach – Kinderhaus und Schützenheim“, § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).
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