Verlängerung Grafstraße

Information

Im Vollzug des Art. 6 BayStrWG gibt die Gemeinde Röhrmoos als örtlich zuständige Straßenbaubehörde folgende Widmung bekannt:

Die gewidmete Ortsstraße Nr. 136, Grafstraße, Fl. Nr. 54/1 wurde um 0,060 km verlängert (Fl. Nr. 53/13).
Es besteht keine Widmungsbeschränkung.

Neuer Anfangspunkt: Nordostecke Fl. Nr. 53/0, Gemarkung Biberbach
Endpunkt: Einmündung in die Dorfstraße, Fl. Nr. 52, Gemarkung Biberbach
Neue Länge: 0,130 km

Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Röhrmoos.

Weitere Informationen in der angehängten PDF-Datei: