Bäume und Sträucher
Merkblatt Baumfällungen
Rückschnitte im öffentlichen Verkehrsraum
Brauchtumsfeuer
Brauchtumsfeuer sind immer schriftlich anzuzeigen. Das Formular zur Anzeige eines Brauchtumsfeuers (mit den aktuellen Rechtslagen) erhalten Sie im Rathaus, Ordnungsamt.
Gartengrenzen
Gesetzeslagen zu Zuständen zwischen privaten Grundstücken sind kein Bestandteil des öffentlichen Rechts und daher keine Angelegenheit der Gemeinde. Eine Broschüre zu Informationen „Rund um die Gartengrenze“ des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz können Sie kostenlos einsehen und ggf. herunterladen:
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/220329_stmj_nachbar_gartengrenze_a5_rz+bf.pdf
Gefährliche Tiere
Merkblatt zur Haltung gefährlicher Tiere
Halte- und Parkverbote
Hundekotbehälter
Kampfhunde
Lärmschutz
Auskünfte zum Lärmschutz (wegen Rasenmäher, Hundegebell, usw.) können bei der Lärmschutzbehörde (Landratsamt Dachau) eingeholt werden:
https://www.landratsamt-dachau.de/abfall-naturschutz-umwelt/umwelt/immissionsschutzrecht/technischer-umweltschutz/
Lagerfeuer
Entzünden eines Lagerfeuers auf Privatgrund
Reinhaltung der Gehwege/Straßen
Reinigungs- und Winterdienstverordnung
Veranstaltungen
Verkehrsrechtliche Anordnung
Die verkehrsrechtliche Anordnung ist bei einer teilweisen oder ganzen Straßen- oder Gehwegsperrung, bzw. bei Containeraufstellung auf der Straße zu beantragen (Antrag hierzu, s. u.)
Wahlwerbung
Hinweise zur Plakatierung anlässlich einer Wahl
Weitere Themen
Bei Fragen zu diesen oder weiteren Themen im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, können Sie sich jederzeit an unser Ordnungsamt wenden.
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie demnächst unter
Rathaus und Politik – Digitales Rathaus
Das Antragsformular zum Negativzeugnis für einen Kampfhund und die Anzeige für ein Brauchtumsfeuer sind im Rathaus (Ordnungsamt) erhältlich.
Ansprechpartner
Name | Funktion | Telefon | Telefax | Büro | |
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Schrall, Stefanie | Sachbearbeiter | 08139 9301-12 | 08139 9301-20 | EG02 | E-Mail senden |