Öffentliche Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans „Biberbach – Kinderhaus und Schützenheim“, § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).
Weitere Informationen können nachfolgenden Bekanntmachungen entnommen werden:
Unterlagen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans:
Unterlagen zum Bebauungsplan „Biberbach – Kinderhaus und Schützenheim“:
Gutachten: