- Verlängerung Grafstraße
Im Vollzug des Art. 6 BayStrWG gibt die Gemeinde Röhrmoos als örtlich zuständige Straßenbaubehörde folgende Widmung bekannt:
Die gewidmete Ortsstraße Nr. 136, Grafstraße, Fl. Nr. 54/1 wurde um 0,060 km verlängert (Fl. Nr. 53/13).
Es besteht keine Widmungsbeschränkung.Neuer Anfangspunkt: Nordostecke Fl. Nr. 53/0, Gemarkung Biberbach
Endpunkt: Einmündung in die Dorfstraße, Fl. Nr. 52, Gemarkung Biberbach
Neue Länge: 0,130 kmDie Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Röhrmoos.
Weitere Informationen in der angehängten PDF-Datei:
- Bauleitplanverfahren „Biberbach – Kinderhaus und Schützenheim“
Öffentliche Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans „Biberbach – Kinderhaus und Schützenheim“, § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).
Weitere Informationen können nachfolgenden Bekanntmachungen entnommen werden:
Unterlagen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans:
Unterlagen zum Bebauungsplan „Biberbach – Kinderhaus und Schützenheim“:
Gutachten:
- Gebührensatzungzur Satzung über das Friedhof- und Bestattungswesenin der Gemeinde Röhrmoos
Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhof- und Bestattungswesen in der Gemeinde Röhrmoos (Friedhofsgebührensatzung – FGS) vom 11.12.2024 erlassen.
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- undBestattungswesen der Gemeinde Röhrmoos
Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ge-meinde Röhrmoos (Friedhofssatzung – FS vom 26.07.2023) vom 11.12.2024 erlassen.
- Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze
Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat in seiner Sitzung am 06.11.2024 die Sat-zung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Röhrmoos (Hebe-satzsatzung vom 06.11.2024) erlassen.
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung liegt im Rathaus Röhrmoos, Rathausplatz 1 (Zi.Nr. 15) während der allge-meinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus.