- Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
- Bekanntmachung Haushaltssatzung 2025
Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
- Verlängerung Grafstraße
Im Vollzug des Art. 6 BayStrWG gibt die Gemeinde Röhrmoos als örtlich zuständige Straßenbaubehörde folgende Widmung bekannt:
Die gewidmete Ortsstraße Nr. 136, Grafstraße, Fl. Nr. 54/1 wurde um 0,060 km verlängert (Fl. Nr. 53/13).
Es besteht keine Widmungsbeschränkung.Neuer Anfangspunkt: Nordostecke Fl. Nr. 53/0, Gemarkung Biberbach
Endpunkt: Einmündung in die Dorfstraße, Fl. Nr. 52, Gemarkung Biberbach
Neue Länge: 0,130 kmDie Straßenbaulast obliegt der Gemeinde Röhrmoos.
Weitere Informationen in der angehängten PDF-Datei:
- Bauleitplanverfahren „Biberbach – Kinderhaus und Schützenheim“
Öffentliche Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans „Biberbach – Kinderhaus und Schützenheim“, § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).
Weitere Informationen können nachfolgenden Bekanntmachungen entnommen werden:
Unterlagen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans:
Unterlagen zum Bebauungsplan „Biberbach – Kinderhaus und Schützenheim“:
Gutachten: