Grundsteuerfälligkeiten – Haben Sie es gewusst?

Fragezeichen

Die Grundsteuerfälligkeiten sind laut gesetzlicher Regelung ab einem Jahresbetrag von über 30 € vier mal im Jahr, jeweils zur Quartalsmitte, fällig. Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer ab dem Folgejahr in einem Jahresbetrag zum 01.07. entrichtet werden. Dies bedeutet, vor dem Hintergrund neuer Kontoführungsmodelle für die gemeindlichen Konten, geringere Gebühren.

Die Ersparnis der Gemeinde für die Buchungsposten bei nur einer Abbuchung beläuft sich auf 75%. Auf Grundlage der großen Anzahl von Grundsteuerfälligkeiten liegt hier ein hohes Einsparungspotenzial vor.

Auch bei Ihnen kann die Umstellung zu geringeren Kontoführungsgebühren, wegen weniger Buchungspositionen, beitragen. Dies gilt für Überweisungen ebenso wie für Lastschriften.

Ändern auch Sie, wie schon viele andere Bürger, auf eine Jahresfälligkeit!

Der entsprechende Antrag ist hier verlinkt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau C. Kellner, Tel.: 08139/9301-22, E-Mail: steueramt@roehrmoos.de.