Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 die Neufassung der Grundsätze zur Baulandausweisung beschlossen.
Kernänderung gegenüber den Grundsätzen aus dem Jahr 2010 ist, dass die Gemeinde nun selbst Grundstücke im voraussichtlichen Planungsgebiet erwirbt und danach das Bauland vergünstigt weiterveräußert (sog. Zwischenerwerb). Hierdurch kann die Gemeinde Grundstücke zum günstigen Preis für Bauerwartungsland erstehen und diesen Preisvorteil an die Bevölkerung weitergeben.
Eckpunkte dieses neuen Modelles sind:
- Anwendungsbereich erst ab einer voraussichtlichen Grundstücksfläche von 1000 m2 eröffnet
- Zwischenerwerbsquote: 30 % der Grundstücksflächen im voraussichtlichen Planungsgebiet, als Vorbehaltung für Eigen- und Familiennutzung (500 m² plus 500 m² je Kind)
- Absicherung der Kostenneutralität für die Gemeinde
- Baupflicht für die verbleibende Nettobaufläche von in der Regel drei Jahren
Verwendung der Grundstücke auch für eigene sozialgerechte Wohnbauvorhaben der Gemeinde oder Gemeinbedarfseinrichtungen wie z. B. Kindertagesstätten möglich.
Grundsätze für eine sozialgerechte Baulandausweisung in der Gemeinde Röhrmoos