Im Jahr 2023 findet für die Periode 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin und eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Die rechtlichen Bestimmungen und weitere Informationen zum Schöffenamt und der Schöffenwahl finden Sie auch auf der Internestseite des Bayerischen Justizministeriums.
Ein Merkblatt als Hilfe, die Aufgaben des Amtes den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wahrzunehmen, haben wir für Sie hier hinterlegt.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Kansy telefonisch (08139/9301-24) oder per E-Mail gerne zur Verfügung.