Vormerkung für Warteliste bei den
Wohnungen für das soziale Wohnen von Senioren
In der Wohnanlage Blumenstraße 1, Röhrmoos wurden von der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau insgesamt 20 Wohnungen für Seniorinnen und Senioren errichtet. Die Fertigstellung erfolgt zum Mai 2021. Es werden sowohl 1-Zimmer-Wohnungen als auch 2-Zimmer-Wohnungen angeboten.
Hiervon wurden 7 Wohnungen mit staatlicher Förderung gebaut, die nur Seniorinnen und Senioren mit Wohnberechtigungsschein der jeweiligen Einkommensstufe (Stufe I, Stufe II oder Stufe III) vorbehalten sind. Nur für diese Wohnungen kann eine einkommensorientierte Förderung (EOF), die einkommens- und antragsabhängig ist, beim Landratsamt Dachau beantragt werden. Die EOF ist ein laufender Zuschuss zur Wohnkostenentlastung für Mieter von Sozialwohnungen, die im Fördermodell der Einkommensorientierten Förderung errichtet wurden.
Für 8 Wohnungen trägt die Gemeinde Röhrmoos die Förderung und hat somit für diese Wohnungen ein Belegungsrecht mit sozialverträglicher Miete, aber ohne EOF.
Die weiteren 5 Wohnungen werden frei finanziert und werden zur ortsüblichen Miete an berechtigte Bewerber vergeben.
Voraussetzung für den Bezug
Mindestalter: 60 Jahre
Im Gemeinderat wurden Richtlinien zur Vergabe von Wohnungen für das soziale Wohnen von Senioren in der Wohnanlage Blumenstraße 1, Röhrmoos in der Fassung vom 27.05.2020 beschlossen.
In diesen Richtlinien sind sowohl die Bewerbungsvoraussetzungen als auch das Punktesystem zur Vergabe festgelegt.
Warteliste
Gerne können Sie sich bei uns in der Warteliste für künftig freiwerdende Wohnungen vormerken lassen, damit eine schnelle Belegung der Wohnung erfolgen kann.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie erst nach Abgabe Ihrer Bewerbung bei der Vergabe berücksichtigen können.
Die Grundrisse, Größe, Lage und Kaltmiete der jeweiligen Wohnungen können den Exposés entnommen werden:
Für nähere Einzelheiten steht Ihnen im Rathaus Frau Bruns (Tel. 08139 / 93 01 14) zur Verfügung.