Amt | Beschreibung | |
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Landratsamt Dachau | Abfallentsorgung Bitte wenden Sie sich bezüglich der Abfallentsorgung an das Landratsamt Dachau: Abteilung: Abfall, Wirtschaft, Natur, Umwelt | |
Abwassergebühren Neue Abwassergebühren ab 01.01.2018: Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung 2,35 € /cbm Gebühr für das Niederschlagswasser 0,80 € /cbm | ||
Einwohnermeldeamt | An-, Ab- und Ummeldungen | zum Meldewesen |
Einwohnermeldeamt | Ausweise, Personalausweis, Reisepass | zum Meldewesen |
Bauamt | Bauleitplanung | zum Bereich Bauamt |
Bauamt | Bauplanung | zum Bereich Bauamt |
Einwohnermeldeamt | Beglaubigungen Die Behörde ist befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderer Behörden ausschließlich vorbehalten ist. Urschriften werden grundsätzlich nur dann beglaubigt, wenn diese in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen wird. Für die Beglaubigung von Fotokopien, die in deutscher Sprache abgefasst sind, beträgt die Gebühr 5,00 €, für jedes weitere zu beglaubigende Dokument 2,50 €. | |
Hauptamt | Mittagsbetreuung/Ferienbetreuung | Info-Link |
Ferienpass Der Münchner Ferienpass wird ab Ende Oktober, der Münchner Familienpass ab Mitte Dezember im Einwohnermeldeamt verkauft. Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers Ferienmaßnahmen | ||
Ferienprogramm Zuständig für das Ferienprogramm der Gemeinde Röhrmoos ist das Team der Kooperation Kinder- und Jugendarbeit in Haimhausen. Bei allen Fragen rund ums Ferienprogramm gibt Ihnen Herr Neumeier am Telefon (08133/6075), gerne auch persönlich kompetent Auskunft. Sie können auch bequem von zu Hause aus Ihr/e Kind/er für die Ferienprogrammveranstaltungen anmelden. Bitte gehen Sie im Internet auf die Seite: https://www.zweckverband-jugendarbeit.de Die Teilnahmegebühr wird bequem per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Damit sind die Teilnehmerbeiträge beglichen und Sie können sich eine Teilnahmebestätigung ausdrucken. | ||
Einwohnermeldeamt | Fischereischein Wer einen Fischereischein beantragen möchte, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Der Fischereischein für Erwachsene wird auf 5 Jahre oder auf Wunsch auch auf Lebenszeit ausgestellt. Benötigte Unterlagen: - Zeugnis der Fischerprüfung - 1 Passbild Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit oder für 5 Jahre. Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10. , nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Kosten: Jugendfischereischein (inkl. Fischereiabgabe) 15,00 Euro 5-Jahresfischereischein (inkl. Fischereiabgabe) 75,00 Euro 5-Jahresfischereischein (Verlängerung) 45,00 Euro Fischereischein auf Lebenszeit auf Anfrage Anträge für die Ausstellung eines Fischereischeines liegen bei der Gemeinde auf oder können auf folgendem Link heruntergeladen werden. | Antrag Fischereischein |
Bauamt | Flächennutzungsplan | zum Bereich Bauamt |
Friedhofswesen und Bestattungsrecht Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Erhebung Friedhofswesen; Herstellung und Unterhaltung von Bestattungseinrichtungen Leichenüberführung Sterbefall; Anzeige und Beurkundung | Friedhofssatzung der gemeindlichen Friedhöfe Gestaltungsordnung Urnenabdeckplanen Friedhöfe |
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Grundsteuerreform Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern 2022 erhalten Sie in den Flyern: | Grundsteuerreform 2022 Grundsteuerreform Fragen und Antworten |
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Schwerbehindertenantrag- und Parkausweise Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen. Personen, die das Merkzeichen „aG“ oder „BI“ vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) zugeordnet bekommen haben, können einen Europäischen Schwerbehindertenparkausweis erhalten. Diesen bekommen Sie im Rathaus bei Frau Bruns ausgestellt. Wir bitten dafür um Terminvereinbarung unter der Rufnummer 08139- 9301- 14. Folgende Unterlagen bringen Sie zum Termin dafür mit: 1. Personalausweis 2. Evtl. Betreuungsausweis bzw. Vollmacht 3. Schwerbehindertenausweis 4. Schwerbehindertenbescheid 5. Lichtbild Der Schwerbehindertenparkausweis hat eine Gültigkeit jeweils von 3 Jahren. Falls der Parkausweis (durch Sonneneinstrahlung, oder bei häufigem Gebrauch) nicht mehr lesbar sein sollte, bitten wir Sie, dies uns anzuzeigen. Schwerbehindertenparkausweise können immer nur höchstens bis zum Ende der Befristung ausgestellt werden. Schwerbehindertenanträge mit dem „Wegweiser für Menschen mit Behinderungen – Rechte und Nachteilsausgleiche“ erhalten Sie kostenfrei bei Frau Bruns im Erdgeschoss des Rathauses im Zimmer 5. Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch per Post zu. | ||
Straßenverkehrsrecht Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers: Gemeindestraßen; Straßenbau Straßenverkehr; Anordnungen von Beschilderungen Straßenverkehr; Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung Verkehrswesen; Regelung des fließenden und ruhenden Verkehrs | ||
Vereinsförderung | Vorantrag Vereinsförderung Antrag auf Aktivitätenförderung Antrag auf Grundstockförderung Richtlinien Förderung Jugendorganisation |
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Wahlen Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Wählerverzeichnis Bundestagswahl Landtags- und Bezirkswahl Kommunalwahl |