Was erledige ich wo?

AmtBeschreibung
Landratsamt DachauAbfallentsorgung
Bitte wenden Sie sich bezüglich der Abfallentsorgung an das Landratsamt Dachau:
Abteilung: Abfall, Wirtschaft, Natur, Umwelt
Abwassergebühren
Neue Abwassergebühren ab 01.01.2018:
Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung 2,35 € /cbm
Gebühr für das Niederschlagswasser 0,80 € /cbm
EinwohnermeldeamtAn-, Ab- und Ummeldungenzum Meldewesen
EinwohnermeldeamtAusweise, Personalausweis, Reisepasszum Meldewesen
BauamtBauleitplanungzum Bereich Bauamt
BauamtBauplanungzum Bereich Bauamt
EinwohnermeldeamtBeglaubigungen

Die Behörde ist befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderer Behörden ausschließlich vorbehalten ist.

Urschriften werden grundsätzlich nur dann beglaubigt, wenn diese in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen wird.

Für die Beglaubigung von Fotokopien, die in deutscher Sprache abgefasst sind,
beträgt die Gebühr 5,00 €, für jedes weitere zu beglaubigende Dokument 2,50 €.
HauptamtMittagsbetreuung/FerienbetreuungInfo-Link
Ferienpass
Der Münchner Ferienpass wird ab Ende Oktober, der Münchner Familienpass ab Mitte Dezember im Einwohnermeldeamt verkauft.

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
Ferienmaßnahmen
Ferienprogramm
Zuständig für das Ferienprogramm der Gemeinde Röhrmoos ist das Team der Kooperation Kinder- und Jugendarbeit in Haimhausen.

Bei allen Fragen rund ums Ferienprogramm gibt Ihnen Herr Neumeier am Telefon (08133/6075), gerne auch persönlich kompetent Auskunft.
Sie können auch bequem von zu Hause aus Ihr/e Kind/er für die Ferienprogrammveranstaltungen anmelden.
Bitte gehen Sie im Internet auf die Seite:
https://www.zweckverband-jugendarbeit.de
Die Teilnahmegebühr wird bequem per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.
Damit sind die Teilnehmerbeiträge beglichen und Sie können sich eine Teilnahmebestätigung ausdrucken.
EinwohnermeldeamtFischereischein
Wer einen Fischereischein beantragen möchte, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben.
Der Fischereischein für Erwachsene wird auf 5 Jahre oder auf Wunsch auch auf Lebenszeit ausgestellt.

Benötigte Unterlagen:
- Zeugnis der Fischerprüfung
- 1 Passbild

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit oder für 5 Jahre. Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10. , nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Kosten:
Jugendfischereischein (inkl. Fischereiabgabe) 15,00 Euro
5-Jahresfischereischein (inkl. Fischereiabgabe) 75,00 Euro
5-Jahresfischereischein (Verlängerung) 45,00 Euro
Fischereischein auf Lebenszeit auf Anfrage

Anträge für die Ausstellung eines Fischereischeines liegen bei der Gemeinde auf oder können auf folgendem Link heruntergeladen werden.
Antrag Fischereischein
BauamtFlächennutzungsplanzum Bereich Bauamt
Friedhofswesen und Bestattungsrecht
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung
Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Erhebung
Friedhofswesen; Herstellung und Unterhaltung von Bestattungseinrichtungen
Leichenüberführung
Sterbefall; Anzeige und Beurkundung
Friedhofssatzung der gemeindlichen Friedhöfe
Gestaltungsordnung Urnenabdeckplanen Friedhöfe
Grundsteuerreform
Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern 2022 erhalten Sie in den Flyern:
Grundsteuerreform 2022
Grundsteuerreform Fragen und Antworten
Schwerbehindertenantrag- und Parkausweise
Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen.
Personen, die das Merkzeichen „aG“ oder „BI“ vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) zugeordnet bekommen haben, können einen Europäischen Schwerbehindertenparkausweis erhalten.
Diesen bekommen Sie im Rathaus bei Frau Bruns ausgestellt. Wir bitten dafür um Terminvereinbarung unter der Rufnummer 08139- 9301- 14.

Folgende Unterlagen bringen Sie zum Termin dafür mit:
1. Personalausweis
2. Evtl. Betreuungsausweis bzw. Vollmacht
3. Schwerbehindertenausweis
4. Schwerbehindertenbescheid
5. Lichtbild

Der Schwerbehindertenparkausweis hat eine Gültigkeit jeweils von 3 Jahren. Falls der Parkausweis (durch Sonneneinstrahlung, oder bei häufigem Gebrauch) nicht mehr lesbar sein sollte, bitten wir Sie, dies uns anzuzeigen.
Schwerbehindertenparkausweise können immer nur höchstens bis zum Ende der Befristung ausgestellt werden.
Schwerbehindertenanträge mit dem „Wegweiser für Menschen mit Behinderungen – Rechte und Nachteilsausgleiche“ erhalten Sie kostenfrei bei Frau Bruns im Erdgeschoss des Rathauses im Zimmer 5. Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch per Post zu.
Straßenverkehrsrecht
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers:
Gemeindestraßen; Straßenbau
Straßenverkehr; Anordnungen von Beschilderungen
Straßenverkehr; Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung
Verkehrswesen; Regelung des fließenden und ruhenden Verkehrs
VereinsförderungVorantrag Vereinsförderung
Antrag auf Aktivitätenförderung
Antrag auf Grundstockförderung
Richtlinien Förderung Jugendorganisation
Wahlen
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers
Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Wählerverzeichnis
Bundestagswahl
Landtags- und Bezirkswahl
Kommunalwahl