Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform ab 01.01.2025

Information

Sie haben dem Finanzamt hierzu Ihre Daten gemeldet. Um sicherzustellen, dass die neu erfassten Daten auch richtig verarbeitet wurden, bitten wir Sie dringend die Angaben im Bescheid des Finanzamtes über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags zu überprüfen.

Die Höhe der Grundsteuer berechnet sich aus dem vom Finanzamt Dachau festgesetzten Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem zum 01.01.2025 gültigen Hebesatz der Gemeinde Röhrmoos.

Die Grundsteuer basiert also auf dem Grundsteuermessbetrag. In der Regel haben Sie den Bescheid hierzu vom Finanzamt Dachau bereits erhalten. Bitte prüfen Sie die Daten spätestens jetzt auf Richtigkeit. Fehler sind beim Finanzamt schriftlich anzuzeigen.

Tipps, worauf Sie bei der Prüfung des Grundsteuermessbetragsbescheids achten sollten:

  • Stimmt das angegebene Aktenzeichen mit ihrem bisherigen Bescheid überein?
    Entweder verwenden Sie hierzu den letzten Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Dachau oder Sie nehmen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Röhrmoos zur Hand.
  • Stimmt die Objektangabe?
  • Sind Flurstücke/Wohnobjekte angegeben oder fehlen diese?
    Dies ist ggf. mit dem Finanzamt zu klären. Bitte auf Zahlendreher achten!
  • Sind alle Miteigentümer, vor allem bei Grundstücks- bzw. Erbengemeinschaften korrekt angegeben?
  • Passt die Grundsteuerart A bzw. B?
    Sie finden diese Grundsteuerart auf Ihrem Bescheid vom Finanzamt in der Fußzeile ganz unten links. Ist dort neben dem Datum ein „LF“ angegeben, bedeutet dies Land- und Forstwirtschaft und steht für Grundsteuer A, zum Beispiel RT 09.06.23 LF. Ist neben dem Datum ein „GV“ angegeben, bedeutet dies Grundvermögen und steht für Grundsteuer B, zum Beispiel RL 31.05.23 GV.
  • Wurde die korrekte Äquivalenzzahl verwendet? Sind die angegebenen Quadratmeter korrekt?
    Die bisherige Grundsteuer B (Wohn- und Nutzfläche) enthält Flächen von Grund und Boden sowie Gebäude und die Gebäudenutzung. Die Äquivalenzzahl beträgt: – für die Wohn- bzw. Nutzfläche des Gebäudes 0,50 €/qm – für den Grund und Boden (teilw. Fläche ums Gebäude und bisherige Grundsteuer A) = 0,04 €/qm


Durch reformbedingt vom Finanzamt neu festgesetzte individuelle Grundsteuermessbeträge kommt es teilweise zu erheblichen Änderungen der Grundsteuerpflicht.

Zudem können Fälle auftreten, in denen das Finanzamt Dachau bereits vollzogene Eigentümerwechsel noch nicht mitgeteilt hat. Sollten Sie also gar nicht mehr Eigentümer des betreffenden Grundstückes sein, bitten wir um Rückmeldung.

Bei Fragen zum Grundsteuermessbetragsbescheid wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Informationshotline zur Bayer. Grundsteuer unter der Telefonnummer 089/30700077. Allgemeine Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de .

Die Gemeinde Röhrmoos kann und darf Ihnen zu Fragen Ihres Grundsteuermessbetragsbescheides nicht weiterhelfen.

Änderungen müssen über das Finanzamt erfolgen. Auch wenn die Frist für den Rechtsbehelf abgelaufen ist, müssen Fehler beim Finanzamt schriftlich anzeigt werden. Die Bescheide sind, ggf. für die Vergangenheit, auf alle Fälle für die Zukunft zu berichtigen.

Gemeinde Röhrmoos
-Steuerstelle-